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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1.
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Allgemeines
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1.1
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Alle Angebote sind stets freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
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1.2
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Für die geschäftlichen Beziehungen zu unseren Kunden gelten die nachfolgenden Bedingungen, auch dann, wenn der Kunde seine eigenen evtl. abweichenden Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen
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1.3
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Für durchzuführende Montagen von Regalanlagen o.ä. Gegenständen, (z.B. Bühnenregalanlagen), die über unseren Fachhandel geliefert werden, gelten die Bedingungen der für uns in einem solchen Fall tätigen Montagefirma.
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1.4
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Die in den von uns übergebenen oder versandten Katalogen, Prospekten, Mailings und anderen Werbeaussendungen gemachten Angaben über die Produkte und deren Eigenschaften, bezogen auf Farbe, Gewicht, Maße o.ä. sind Richtwerte unserer Lieferanten/Hersteller. Sie werden erst verbindlich, wenn ein Vertrag zustande kommt und ausdrücklich in einem Auftrag gewünscht werden.
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2.
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Lieferzeit
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2.1
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Eine mit Auftragsbestätigung angezeigte und vereinbarte Lieferzeit gilt als annähernd. Bis zu einem Zeitraum von zwei Wochen auch noch nicht vertragswidrig überschritten. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der übersandten Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit den Produktionsort verlassen hat oder die Versendungsmöglichkeit der Ware angezeigt worden ist.
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2.2
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Die Lieferzeit kann sich verlängern, wenn es zu unvorhersehbaren Hindernissen, insbesondere bei Betriebsstörungen bei unseren Herstellern kommt, die von uns als Fachhändler nicht beeinflussbar sind. Ebenso kann es zu Lieferverzug kommen, durch betriebsbedingte Störungen bei den Transportunternehmen, als auch in fremden Betrieben von denen die Herstellung und der Transport abhängig ist, z. B. durch unabwendbare Ereignisse wie etwa Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energieausfall oder sonstige höhere Gewalt. In solchen Fällen wird unser Auftraggeber unverzüglich informiert.
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2.3
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Unser Auftraggeber ist zum Rücktritt vom seinem Auftrag / Vertrag erst berechtigt, wenn er uns unter Berücksichtigung von Punkt 2.2. schriftlich eine Lieferfristverlängerung von 2 Wochen eingeräumt hat (angemessene Zeit). Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Rechte geltend machen, wenn der Lieferverzug auf nachgewiesene Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Anspruch auf Preisnachlässe für Lieferverzug sind ausgeschlossen
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2.4
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Wird eine von uns ausgesendete Auftragsbestätigung zum Vertrag geändert, so ist die bis dahin geltende Lieferzeit aufgehoben. Es beginnt mit der Absendung einer neuen Auftragsbestätigung auch eine neue Lieferzeit.
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3.
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Preise
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3.1
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Aufträge, die nicht ausdrücklich mit Festpreisen vereinbart sind, werden mit den Preisen die am Tage der Lieferung gültig sind, abgerechnet.
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3.2
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Bei vereinbarten Preisen behalten wir uns das Recht vor, im Falle von Materialpreisänderungen, Transportkostenerhöhungen, bedingt durch evtl. plötzlich steigender Ölpreise, Umsatzsteuererhöhungen eine entsprechende Preisangleichung vorzunehmen, sofern die Kostensteigerung bis zum Lieferzeitpunkt eingetreten ist.
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3.3
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Veränderungen einer etwa vereinbarten Währung oder des Wechselkurses zum EURO nach Vertragsabschluß gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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3.4
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Unsere angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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3.5
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Alle Preise gründen sich auf einen Mindestbestellwert von 100,00 EURO. Aufträge unter diesem Mindestbestellwert werden mit einem Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 EURO belegt. Musterlieferungen sind möglich, und werden im Auftragsfall mit in die Endrechnung einbezogen oder gutgeschrieben.
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4.
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Zahlung
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4.1
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Rechnungen sind in der ausgewiesenen Währung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Skontoabzug zu begleichen Ausnahmen bilden schriftliche Sondervereinbarungen. Sind 30 Tage nach Rechnungsdatum verstrichen, erfolgt eine Zahlungserinnerung und nach 1-wöchiger Frist erfolgen 3 Mahnungen mit jeweils 1-wöchiger Zahlungsfrist. Wurden diese Zahlungsfristen noch immer nicht eingehalten, berechtigt uns dieser Sachverhalt zur Einleitung eines Mahnverfahrens.
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4.2
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Schecks, Wechsel und andere Anweisungspapiere nehmen wir nicht an.
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4.3
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Bei großem Auftragsvolumen behalten wir uns die Forderung einer Vorauszahlung bzw. Abschlagszahlung vor. Diese Modalität entfällt bei Bestandskunden.
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4.4
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Sollten uns Umstände bekannt werden, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Auftraggebers schließen lässt, so sind wir berechtigt, nach Vertragsabschluß die sofortige Bezahlung der Ware zu fordern.
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5.
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Lieferung, Versand, Fracht
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5.1
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Eine Bestellung ist nur mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung gültig. In der Auftragsbestätigung enthaltene Maß- und Leistungsangaben sind nur annähernd verbindlich, technische Änderungen im Sinne von Verbesserungen behalten wir uns vor. Derartige Änderungen werden bei bekannt werden unverzüglich mit dem Auftraggeber schriftlich abgestimmt
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5.2
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Erfolgt der Versand der Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, so geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Ware an den Versandbeauftragten des Auftraggebers über, auch dann, wenn die Versendung nicht direkt vom Erfüllungsort erfolgt.
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5.3
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Ist der Auftraggeber nicht in der Lage die fertiggestellte und avisierte Ware anzunehmen, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an einer neutralen Stelle, Spedition oder Lagerhaus bis zur endgültigen Abnahme einzulagern. Gleiches gilt bei Zurückstellung des vereinbarten Liefertermins durch den Auftraggeber.
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5.4
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Ist für bestimmte Produkte eine Transportversicherung des Herstellers abgeschlossen, so hat der Auftraggeber diese Kosten für die Sicherheit seiner beauftragten Lieferung zu tragen.
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5.5
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Da wir unsere Handelsprodukte von anderen Firmen / Herstellern beziehen, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftraggeber zu stornieren, wenn der Vorlieferant seinerseits aufgrund seiner Geschäftsbedingungen uns gegenüber von der Lieferverpflichtung frei wird. Unser Auftraggeber wird dann von uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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5.6
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Teillieferungen an unsere Auftraggeber sind möglich und berechtigt, wenn durch betriebsbedingte Umstände beim Hersteller der Versand des kompletten Auftragsvolumens nicht möglich ist. Teilabrechnungen können hierbei vorgenommen werden.
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6.
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Eigentumsvorbehalt
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6.1
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Alle gelieferte Ware bleiben unser Eigentum, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen bezahlt hat. Der Ausgleich der Forderung durch einen Scheck gilt erst als erfüllt, wenn die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist.
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6.2
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Der Auftraggeber / Besteller ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware an Dritte weiter zu veräußern, wenn er mit der Bezahlung in Verzug ist oder wenn gegen ihn ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ähnliches Verfahren beantragt wurde.
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7.
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Gewährleistung
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7.1
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Sind bei den gelieferten Waren bei der Anlieferung erkennbare Mängel, Schäden oder Mindermengen festgestellt worden, sind diese unverzüglich bei uns einzureichen. Damit wird gewährleistet, dass wir diesen Mangelzustand sofort an unsere Hersteller weiterleiten und eine Schadensbeseitigung vornehmen können. Nicht sofort erkennbare Mängel sind uns innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.
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7.2
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Geht die Mängelanzeige rechtzeitig und berechtigt bei uns ein, werden wir mit unseren Lieferanten / Herstellern eine angemessene unverzügliche Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Preisminderung, ggf. Preiserstattung veranlassen.
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7.3
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Entstandene Farbweichungen bei Nach- oder Ersatzlieferungen sind von uns als Fachhändler nicht auszuschließen und daher von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
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7.4
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Mitgelieferte Garantieerklärungen / Papiere sind über uns im evtl. anfallenden Garantiefall abzuwickeln, diese Garantieanzeigen müssen uns schriftlich zugehen.
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8.
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Rechtsbeziehungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
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8.1
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Alle Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationale Kaufrechtsgesetze sind ausgeschlossen.
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8.2
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Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist ausschließlich Berka/Werra, es sei denn, dass wir einen anderen Erfüllungsort ausdrücklich bestimmen.
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8.3
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Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eisenach.
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9.
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Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Haftungsausschluss:
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